Die Europäische Union bereitet ein Darlehen in Höhe von 140 Milliarden Euro aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten vor. Nach dem Plan der Kommission sollen die liquiden Mittel aus eingefrorenen Wertpapieren der russischen Zentralbank dazu verwendet werden, den Finanzbedarf der Ukraine in den Jahren 2026 und 2027 zu decken.
Der Plan stößt jedoch auf rechtliche und finanzielle Vorbehalte einiger Mitgliedstaaten – insbesondere Belgiens, wo sich der Großteil der Vermögenswerte befindet.
Kernfrage bleibt, wie die Mittel verwendet werden dürfen. Einige Länder bestehen darauf, dass sie vor allem für den Kauf europäischer Waffen eingesetzt werden, während andere eine flexiblere Verwendung – auch für amerikanische Lieferungen – befürworten.
Die Ukraine drängt auf größtmögliche Eigenständigkeit. „Die Position der Ukraine lautet, dass jede Konditionalität den Grundsatz der Gerechtigkeit untergräbt. Daher sollte das Opfer – nicht die Geber oder Partner – bestimmen, wie es seine dringendsten Bedürfnisse in den Bereichen Verteidigung, Wiederaufbau und Entschädigung erfüllt“, erklärte Iryna Mudrova, Rechtsberaterin in der Administration von Präsident Selenskyj.
Sie fügte hinzu, dass, falls in europäischen Ländern nicht genügend Verteidigungskapazitäten vorhanden seien, die Möglichkeit bestehen müsse, diese außerhalb Europas zu beschaffen. Ein Teil des Darlehens müsse zudem für „dringende Wiederaufbauprojekte“ wie die kritische Energieinfrastruktur der Ukraine sowie „in angemessenem Umfang“ für Entschädigungen der Opfer verwendet werden.
Die Europäische Kommission schlug daher einen Kompromiss vor, dem zufolge Kiew den Großteil des Kredits für ukrainische und europäische Waffen ausgeben könnte, einen kleineren Teil jedoch für allgemeine Haushaltsunterstützung – und somit auch für den Kauf von Waffen außerhalb Europas.
Russland bezeichnete den Vorschlag als rechtswidrige Enteignung von Eigentum und drohte mit Vergeltungsmaßnahmen.
Am Mittwoch verabschiedeten die EU-Staaten zudem das bereits 19. Sanktionspaket gegen Russland. Es beinhaltet ein Verbot für russisches Flüssigerdgas (LNG) ab Januar 2027 sowie neue Maßnahmen gegen die sogenannte Schattenflotte russischer Tanker und zwei unabhängige chinesische Ölraffinerien.
(reuters, max)