Wird sich die neue Steuer auf die Preise für Mobiltelefone und andere Elektronikgeräte auswirken?
Die Europäer müssen sich offenbar auf eine Verteuerung von Elektronikgeräten einstellen. Grund dafür sind geplante neue Steuern und Vorschriften der Europäischen Union. Dabei handelt es sich vor allem um eine neue Steuer auf Elektroschrott und teilweise auch um Maßnahmen, die das Recht auf Reparatur garantieren.
Die Europäische Kommission rechnet in ihrem aktuellen Entwurf für den langfristigen EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034, also im sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen, mit einer Steuer auf Elektroschrott. Die Steuer soll zwei Euro pro Kilogramm nicht gesammelten Elektroschrotts betragen, sodass die Brüsseler Staatskasse dadurch insgesamt um fünfzehn Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt werden soll.
Die Steuer auf Elektroschrott soll die Mitgliedstaaten, Hersteller und Verkäufer von Elektrogeräten dazu zwingen, die Sammlung und das Recycling der entsprechenden Abfälle zu verbessern. Sie betrifft Elektrogeräte, Computer, Mobiltelefone, Haushaltsgeräte und andere ähnliche Geräte.
Für nicht gesammelten Elektroschrott sollen die Hersteller und Verkäufer von Elektronikgeräten verantwortlich sein, die dann versuchen werden, die damit verbundenen erhöhten Kosten auf die Endverbraucher abzuwälzen. Gelingt ihnen dies, wird dies natürlich zu einer Verteuerung von Elektronikgeräten führen.
So produzierte Schweden im Jahr 2021 pro Kopf 28,4 Kilogramm Elektroschrott, sammelte aber laut Eurostat-Daten nur 12,9 Kilogramm pro Kopf. Somit wurden statistisch 15,5 Kilogramm Elektroschrott als nicht gesammelt ausgewiesen. In diesem Fall würde Schweden jährlich eine Steuer von etwa 31 Euro pro Einwohner zahlen. Bei etwa 10,5 Millionen Einwohnern würde dies etwa 325 Millionen Euro für die europäische Kasse bedeuten.
Die entsprechenden Verwaltungskosten werden von den EU-Mitgliedstaaten selbst sowie von den in ihnen tätigen Herstellern und Verkäufern von Elektronikgeräten getragen.
In diesem Zusammenhang müssen die Liefer- und Abnehmerketten im Elektronikbereich so angepasst werden, dass der Anteil des nicht gesammelten Elektroschrotts auf ein Minimum reduziert wird, was zusätzliche Kosten bedeutet, die letztendlich vom Endverbraucher getragen werden. Dies wird jedoch nicht vor 2027 oder 2028 geschehen, wenn die Maßnahme frühestens in Kraft treten wird.
Etwas früher – spätestens bis Ende Juli nächsten Jahres – wird jedoch eine andere EU-Verordnung in den Ländern der Union in Kraft treten. Diese garantiert das Recht auf Reparatur von Elektronikgeräten und anderen Geräten. Hersteller von Elektronikgeräten, beispielsweise Mobiltelefonen oder Haushaltsgeräten, müssen in der Lage sein, die Reparatur solcher Geräte zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Frist sicherzustellen.
Auf den ersten Blick klingt dies wie ein klarer Gewinn für die Verbraucher. Hersteller und Händler werden jedoch mit erhöhten Kosten für die Beschaffung von Ersatzteilen und kostengünstigeren Reparaturen konfrontiert sein. Gleichzeitig werden sie die Lebensdauer der genannten Produkte auf eigene Kosten verlängern. Dadurch werden sich ihre Absatzzahlen aufgrund der längeren Lebensdauer zusätzlich verschlechtern, was weitere Kosten bedeutet.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Verbilligung und Erleichterung von Reparaturen sowie die Verlängerung der Lebensdauer der Produkte letztendlich wieder vom Endverbraucher bezahlt werden. Und zwar in Form von höheren Preisen für neue Elektronikgeräte und Haushaltsgeräte, als sie ohne die Regulierung in Form des Rechts auf Reparatur tatsächlich wären.
Während der Kunde im Falle des Rechts auf Reparatur für einen höheren Preis etwas Greifbares erhält, nämlich eine einfachere und kostengünstigere potenzielle Reparatur, wird die Steuer auf Elektroschrott kaum anders als durch eine Preiserhöhung zu spüren sein. Als Gegenleistung dafür erhält er eine völlig immaterielle Reduzierung der negativen Externalitäten in Form von Elektroschrott und dessen schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt.