Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet zugunsten Norwegens im Klimastreit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag entschieden, dass die norwegische Regierung keine Rechte junger Klimaaktivisten verletzt hat, die das Land wegen der Genehmigung von Ölbohrungen in der Arktis verklagt hatten. Die Aktivisten argumentierten, dass die Ölpolitik ihre Zukunft und ihr Recht auf Leben gefährde.
Die Klage wurde 2022 von sechs jungen Menschen zusammen mit den Organisationen Greenpeace und Young Friends of the Earth eingereicht. Sie forderten die Aufhebung der Entscheidung von 2016, mit der Norwegen zehn Lizenzen für die Ölerkundung in der Barentssee vergeben hatte. Nach Ansicht der Kläger trägt das Land damit zur Klimakrise bei und schädigt die arktische Umwelt.
Norwegen, der größte Öl- und Gasproduzent Westeuropas, argumentierte, dass es die Förderung noch jahrzehntelang fortsetzen wolle, gleichzeitig aber die globalen Ziele zur Reduzierung von CO₂-Emissionen unterstütze.
Das Gericht in Straßburg entschied jedoch einstimmig, dass Norwegen keine Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt habe. Das Urteil gilt als wichtiger Präzedenzfall für zukünftige Klimaklagen in Europa.
(reuters, lud)